Private Krankenversicherung
Mit einem Rundumschutz, der zu Ihrem Leben passt.
Garantiert kostenfrei und unverbindlich

Gesundheit ist mehr als nur Wohlbefinden – Sie ist der Schlüssel zur Lebensqualität. Auch wenn Sie ganz bewusst auf Ihre Gesundheit achten, können Sie Krankheiten oder Unfälle nie ganz vermeiden. Glücklicherweise kann die Medizin fast immer helfen – jedoch hat das seinen Preis.


Die Aufnahme in die PKV ist zum Anfang Ihrer Laufbahn garantiert.
Als Beamtenanwärter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe zu Ihren Gesundheitskosten.
Unverbindlich, ehrlich und 100% kostenfrei

Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in der Privaten Krankenversicherung in Anspruch, belohnen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen direkt auf Ihr Konto.
Kristina W. ist Beamtenanwärterin und zahlt jeden Monat 34,79 Euro für Ihre Private Krankenversicherung. Wenn alle Voraussetzungen für das Cash-Back erfüllt sind, erhält sie im Folgejahr 208,74 Euro – also 50 % ihres Jahresbeitrags.
Polizisten, Feuerwehr und Justiz –
was gilt es bei diesen Beamten in der Krankenversicherung zu berücksichtigen?Für einige Beamte gelten beim Krankenschutz allerdings besondere Regeln. Sie kommen in den Genuss der freien Heilfürsorge ihres Dienstherrn. Die freie Heilfürsorge ist weder Bestandteil der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung. Sie stellt einen Krankenschutz eigener Art dar, der für Beamte vorgesehen ist, die mit besonders riskanten Tätigkeiten befasst sind. Dabei handelt es sich um:


Freie Heilfürsorge bedeutet, dass der Dienstherr die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenversorgung der betroffenen Beamten vollständig übernimmt. Der Beamtenstatus ist notwendige Voraussetzung für die Heilfürsorge, darunter fallen insbesondere Beamtenanwärter und auch Beamte auf Probe. Ein eigener Krankenversicherungsschutz wird dann – zumindest theoretisch – nicht benötigt. Das Leistungsniveau der Heilfürsorge entspricht etwa dem der GKV.
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Die Leistungslücken (zum Beispiel bei Zahnersatz, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlungen oder Auslandskrankenschutz) sind entsprechend vergleichbar. Daher ist es für begünstigte Polizisten, Feuerwehrleute und Justizbeamte durchaus sinnvoll, solche Lücken mit entsprechenden privaten Krankenzusatzversicherungen abzudecken. Die privaten Krankenversicherer bieten für die einzelnen Leistungsbereiche entsprechende Tarife, so dass der tatsächlich gewollte private Krankenzusatzschutz „nach dem Baukastenprinzip“ selbst zusammengestellt werden kann.
Die Heilfürsorge besteht immer nur für den jeweiligen Beamten, nicht für seine Familienangehörigen. Das heißt, diese müssen dann ggf. extra in einem PKV-Tarif versichert werden. Da die Beihilfe auch für Familienmitglieder zahlt – es existieren ebenfalls unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland –, kann hierfür ein geeigneter „anteiliger“ Beamtentarif genutzt werden. Dadurch hält sich die finanzielle Belastung im Allgemeinen trotzdem in Grenzen.
Bei aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Länderregelungen, eins gilt bei der Heilfürsorge generell: Sie kann nur während des aktiven Dienstes in Anspruch genommen werden. Beim Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge, stattdessen besteht ein Beihilfeanspruch. Dass bedeutet aber auch, dass Pensionäre dann wieder eine private Krankenvollversicherung benötigen.
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Das kann bei bestehenden gesundheitlichen Risiken und beim zwangsläufig hohen Eintrittsalter trotz nur anteiliger Versicherung ziemlich teuer werden. Unter Umständen ist es sogar schwierig, wegen des hohen Risikos überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten. Damit das nicht passiert, gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung. Sie kann von Beamten genutzt werden, die bereits vor dem Beginn der Heilfürsorge über privaten Krankenversicherungsschutz verfügten. Die Versicherung wird dann während des aktiven Dienstes ruhend gestellt und kann dann beim Eintritt in den Ruhestand unter den ursprünglichen Risiko-Gegebenheiten (kleine Anwartschaft) und Alters-Gegebenheiten (große Anwartschaft) fortgeführt werden.
Die Öffnungsaktion macht den Einstieg in die private Krankenversicherung auch bei Vorerkrankungen möglich.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, darf ein teilnehmender Versicherer Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse sind im Rahmen der Öffnungsaktion ausgeschlossen. Ein möglicher Risikozuschlag ist auf maximal 30 % begrenzt.
Damit bietet die Öffnungsaktion gerade Beamtenanwärtern mit gesundheitlicher Vorgeschichte eine wichtige Möglichkeit für den Einstieg in die PKV.
Die Öffnungsaktion richtet sich vor allem an Beamtenanfänger und Beamtenanwärter mit Anspruch auf Beihilfe.
Dazu gehören beispielsweise Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beamte sowie berücksichtigungsfähige Angehörige.
Wichtig dabei: Für die Öffnungsaktion gelten feste Voraussetzungen und Fristen. Deshalb lohnt es sich, das Thema direkt zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn zu prüfen.
Auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen von der Öffnungsaktion profitieren.
Entscheidend ist unter anderem, ob für den Angehörigen ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Gerade bei Familien lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die jeweilige Beihilferegelung. Denn je nach persönlicher Situation kann ein großer Teil der Krankheitskosten bereits über die Beihilfe abgesichert sein.
Bei der Öffnungsaktion spielt der Zeitpunkt eine wichtige Rolle. Für Beamtenanwärter und viele Beamtenanfänger gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
Deshalb unser Tipp: Kümmern Sie sich möglichst früh um Ihre Krankenversicherung. So bleibt genügend Zeit, Leistungen und Tarife in Ruhe zu vergleichen und die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
Bei der PKV zählt mehr als nur der monatliche Beitrag. Schließlich begleitet Sie Ihre Krankenversicherung im besten Fall über viele Jahre.
Vor dem Antrag sollten deshalb Leistungen, Tarifbedingungen und Ihre persönliche Situation genau geprüft werden. Besonders wichtig ist das bei Vorerkrankungen. Denn bei der Öffnungsaktion ist der erste verbindliche Antrag von besonderer Bedeutung.
Eine gute Vorbereitung kann Ihnen hier viel Ärger ersparen.
Für Beamte bietet die private Krankenversicherung einen entscheidenden Vorteil: Ihr Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe bereits an Ihren Krankheitskosten.
Die PKV ergänzt diese Beihilfe und übernimmt den noch offenen Anteil. Sie versichern also in der Regel nur einen Teil Ihrer Krankheitskosten privat.
Ob und welcher Tarif für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Beihilfeanspruch und Ihren Wünschen an die Leistungen ab.
Mit dem Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn können Sie sich in vielen Fällen zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Auch ein späterer Wechsel von der GKV in die PKV kann möglich sein. Bei der Öffnungsaktion gelten allerdings besondere Fristen.
Ein späterer Wechsel aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist deutlich schwieriger und hängt von Ihrer beruflichen und persönlichen Situation ab. Umso wichtiger ist es, die Entscheidung zu Beginn sorgfältig zu treffen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich Ihr Beitrag nach Ihrem Einkommen.
Für Beamte gibt es dabei eine Besonderheit: Bei der klassischen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlichen Krankheitskosten – einen Zuschuss zum GKV-Beitrag gibt es dabei grundsätzlich nicht. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte vergleichsweise teuer werden.
Einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an. Hier beteiligt sich der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen auch am Krankenversicherungsbeitrag.
Das lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten – denn Ihr Beitrag wird individuell berechnet.
Entscheidend sind zum Beispiel Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, Ihre Beihilfe und die gewünschten Leistungen.
Der große Vorteil für Beamte: Über die Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr bereits einen Teil der Krankheitskosten. Haben Sie beispielsweise 50 % Beihilfe, muss die private Krankenversicherung grundsätzlich nur noch den verbleibenden Teil absichern.
Natürlich ist auch bei der PKV wichtig, langfristig zu denken. Beiträge können sich im Laufe der Jahre verändern.
Die gute Nachricht für Beamte: Im Ruhestand steigt der Beihilfeanspruch nach vielen Beihilfeordnungen auf 70 %. Dadurch muss die private Krankenversicherung häufig nur noch 30 % der beihilfefähigen Krankheitskosten absichern.
Zusätzlich bildet die PKV während der Versicherungszeit Alterungsrückstellungen, die dabei helfen, die höheren Gesundheitskosten im Alter abzufedern.
Kinder von Beamten haben häufig Anspruch auf 80 % Beihilfe. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch den verbleibenden Anteil absichern.
Dadurch können die Beiträge für Kinder vergleichsweise günstig ausfallen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Beihilfevorschriften.
Wichtig: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhält jedes Kind in der PKV einen eigenen Versicherungsschutz.
Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht. Jeder erhält seinen eigenen Versicherungsschutz.
Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kann jedoch ebenfalls Anspruch auf Beihilfe haben. Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten und die PKV sichert den verbleibenden Anteil ab.
Hier kommt es vor allem auf die Beihilfevorschriften und das Einkommen Ihres Partners an.
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung möchte der Versicherer mehr über Ihre Gesundheit erfahren.
Gefragt wird beispielsweise nach Erkrankungen, Arztbesuchen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, Operationen oder Zahnbehandlungen der vergangenen Jahre. Auch psychotherapeutische Behandlungen können Bestandteil der Gesundheitsfragen sein.
Wichtig ist, alle Fragen vollständig und korrekt zu beantworten. Bei Vorerkrankungen kann vorab eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich prüfen, welche Versicherer und Tarife für Sie infrage kommen, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird.
Nils - Feuerwehrmann
Dimitri - Polizist
Christin - Lehrerin
Nico - Verwaltungsfachwirt

30. August 2023
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30. August 2023
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30. August 2023
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