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Privathaftpflichtversicherung

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Privathaftplicht
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Tierhalterhaftpflicht
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Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Rechtsschutzversicherung

Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, in welchen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten. Bestimmte Auseinandersetzungen können i.d.R nicht versichert werden…. Mittlerweile gibt es aberEinige Anbieter die unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Bereichen Versicherungsschutz gewähren.

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Rechtschutz
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Hausratsversicherung
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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde. Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

Gebäudeversicherung

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Wir empfehlen auf jeden Fall in der Gebäude und Hausratversicherung generell Elementarschäden abzusichern.

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Gebäudeversicherung
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Brandversicherung
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Haus- und Grund-Haftpflicht

Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.

Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Personen verursacht wurden: z.B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.

Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.

Sachversicherungen

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Manfred Knüfken

Das sagen begeisterte Kunden

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Nils - Feuerwehrmann

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faq

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Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst – er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt – doch Schäden durch Kleintiere sind selten. Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht. Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen – doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.